Mit der letzten Schicht im Jahr 2010 auf Schacht Heinrich Robert endete die 109-jahrige Geschichte des Kohlebergbaus in Hamm. Dies bedeutete den Verlust eines der wichtigsten Arbeitgeber in der Region sowie einer der bisher bedeutendsten wirtschaftlichen Grundlagen Hamms. Die Schließung hinterlässt eine von Wohngebieten umgebene rund 55 ha große Brachflache im Südwesten der Stadt. Die Umnutzung dieses Areals zwischen der Kamener Straße, der Fangstraße, der Bebauung an der Goerallee und Hoppeistraße, der Halde Humbert und des Herringer Baches stellt eines der zentralen Stadtentwicklungsprojekte der Stadt Hamm in den kommenden Jahren dar. Beabsichtigt wird die Entwicklung des Gesamtareals mit unterschiedlichen räumlichen Nutzungsschwerpunktenaus den Bereichen Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel sowie insbesondere auch Kultur- und Kreativwirtschaft. Durch die Öffnung des Standortes und die neuen Wegeverbindungen sollen funktionelle Verknüpfungen des Standortes mit den umliegenden Stadtteilen sowie die Ausbildung einer neuen Adresse mit regionaler Strahlkraft im Hammer Stadtgebiet entstehen. Mit der Konversion des ehemaligen Bergwerkstandortes wird dem Ziel der Innenentwicklung entsprochen und ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet.
Zur planungsrechtlichen Vorbereitung der Entwicklung des ehemaligen Bergwerksgeländes werden aktuell insgesamt vier Bebauungspläne aufgestellt, zudem wurde bereits die 33. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Die Aufteilung des ehemaligen Bergwerksgeländes in vier Teilräume als Geltungsbereiche für vier aufzustellende Bebauungspläne erfolgte nach einer Gliederung in die inhaltlichen Entwicklungsschwerpunkte Einzelhandel, Wohnen, CreativQuartier und Landschaftsbauwerk, Gewerbe und Wohnen. Dadurch wird auch im Verfahren ein flexibler und zeitlich unabhängiger Ablauf ermöglicht.
Konkret sollen folgende Bebauungspläne mit den aufgeführten Inhalten aufgestellt werden:
- Bebauungsplan Nr. 05.081 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I -: Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes nördlich der Kamener Straße, der als Ergänzung des bestehenden zentralen Versorgungsbereiches dienen soll.
- Bebauungsplan Nr. 04.077 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert II -: Wohnbauliche Entwicklung der Flächen östlich der Fangstraße sowie der Goerallee, die durch einen zentralen Grünzug ergänzt wird.
- Bebauungsplan Nr. 05.082 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert III -: Planungsrechtliche Absicherung der Konzeption für das sogenannte „CreativQuartier“. Konkret sind u.a. Bildungs- und Kultureinrichtungen, Gastronomie, kleinflächiger Einzelhandel, nicht störendes Gewerbe, Wohnen (z.B. TinyHouses, studentisches Wohnen) sowie entsprechende Stellplatzflächen im Plangebiet vorgesehen. Große Teile der vorhandenen Bebauung des ehemaligen Bergwerks sollen dabei erhalten, saniert und nachgenutzt werden. Ferner wird im südöstlichen Bereich entlang des Straßenverlaufs der angrenzenden Kamener Straße ein Landschaftsbauwerk bzw. Sicherungsbauwerk realisiert.
- Bebauungsplan Nr. 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert IV -: Gewerbliche bzw. wohnbauliche Entwicklung für den Bereich südlich der Halde Humbert und des Herringer Baches. Darüber hinaus sind im nördlichen Bereich Freiflächen bzw. ein Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Zu diesen Bebauungsplänen Nr. 05.081, 04.077, 05.082 und 05.083 - Nachnutzung Bergwerk Heinrich Robert I-IV - hat bereits im Juni 2021 eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB stattgefunden. Wegen der bekannten Einschränkungen während der Corona-Pandemie war die Durchführung einer Bürgerversammlung seinerzeit nicht möglich und wurde (gemäß Ratsbeschluss) durch die Durchführung einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung sowie paralleler Online-Beteiligung im Internet durchgeführt.
Ergänzend soll nun der Öffentlichkeit informell eine Gelegenheit zur Information über den aktuellen Planungsstand gegeben werden. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Angebot, das als Informationsangebot, nicht aber als Teil des förmlichen Beteiligungsverfahrens dienen soll. Die nächste förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit findet Anfang des Jahres 2023 in Form einer öffentlichen Auslegung der Bebauungsplanunterlagen statt. Hierzu soll im Dezember 2022 ein entsprechender Beschluss des Rates gefasst werden.
Im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung kann sich an sogenannten Thementischen zu verschiedenen Themen wie der allgemeinen städtebaulichen Planung, der Nachnutzung der ehemaligen Zechengebäude zu einem CreativQuartier sowie den Verkehrs- und Umweltbelangen informiert werden. Zusätzlich werden durch eine Mitarbeiterin der Entwicklungsagentur CreativRevier Heinrich Robert zwei geführte Rundgänge über Teile des Geländes und der Bestandsgebäude um 16 Uhr und um 17.30 Uhr angeboten.
Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am Freitag, 12. August 2022 von 15 bis 18.30 Uhr auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Heinrich Robert (Zum Bergwerk 1, 59077 Hamm) statt.