Das Abtragen des Walls an der Kamener Straße zwischen Netto-Markt und Kokereistraße ist nur eine von vielen Maßnahmen, um das gesamte Gelände des CreativReviers Heinrich Robert aus der Bergaufsicht zu entlassen und damit komplett zugänglich zu machen. Sie sind alle Teil des so genannten Abschlussbetriebsplanverfahrens (ABP). Der Westfälische Anzeiger beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.
Seit Ende 2020 wird auf dem kontaminierten ehemaligen Kokereigelände im Osten gearbeitet. Was genau wurde bereits gemacht beziehungsweise was passiert dort?
Im Rahmen der Wallumlagerung wurden auf einer Teilfläche des Landschaftsbauwerks Baggerschürfe zur Erkundung der Oberflächenbeschaffenheit durchgeführt und ein Planum zur Vorbereitung der Umlagerung erstellt. Das Landschaftsbauwerk dient als Abdeckung des kontaminierten Bereichs, ein Durchsickern von Regenwasser in belastete Schichten wird verhindert. Das Landschaftsbauwerk soll später öffentlich zugänglich gemacht werden, auch Veranstaltungen sind hier denkbar.
Um welche Kontaminationen handelt es sich?
Nach Angaben der RAG Montan Immobilien handelt es sich überwiegend um die für Kokereigelände spezifischen Kohlenwasserstoffe.
Wie viel Boden muss mit Blick auf das zu errichtende Landschaftsbauwerk bewegt werden?
Nach derzeitigen Planungen werden rund 250 000 Kubikmeter Bodenmaterial benötigt.
Werden auch weitere Teile des Walls rund ums Bergwerk in den kommenden Monaten abgetragen?
Das ist vorerst nicht geplant. Die RAG behält es sich aber vor, den nördlich vom Netto-Markt an der Kamener Straße abgehenden Wall ebenfalls zu beseitigen. Wann dies gegebenenfalls passiert, ist aber noch offen.
Wann fällt die Zechenmauer an der Kamener Straße?
Falls erforderlich, dann voraussichtlich zum Ende der Maßnahme.
Gibt es weitere Bereiche auf dem Gelände, wo großflächig eine Dekontamination durchgeführt werden muss?
Mit Ausnahme des Kokereigeländes handelt es sich um lokal begrenzte Bodenbelastungen, die im Rahmen des ABP-Verfahrens bearbeitet werden müssen. Unter anderem hat man es mit Verunreinigungen durch Öl zu tun. Es wurde noch keine Bodensanierung durchgeführt.
Welche Bereiche sollen als Nächstes aus der Bergaufsicht entlassen werden?
Nach heutigem Planungsstand wird das Abschlussbetriebsplanverfahren Anfang 2026 beendet sein, die nächste Fläche, die zur Beendigung der Bergaufsicht ansteht, ist eine Fläche im Verwaltungsbereich mit aufstehenden Gebäuden und vorhandenen Grünflächen.
Steht schon fest, wann beziehungsweise welche Gebäude noch abgerissen werden müssen?
Der komplette Rückbauumfang im bergrechtlichen Verfahren steht noch nicht fest, mit den Rückbauarbeiten will die RAG MI voraussichtlich Mitte dieses Jahres beginnen. Die Planungen hierzu sind in Arbeit. Als sicher gilt, dass die alte Schmiede – hier liegt eine Asbestbelastung vor – abgerissen wird. Ein Umdenken hat es beim kleinen Förderschacht Heinrich gegeben, der nach der Vorstellung von Gebäudeeigentümer Jürgen Tempelmann erhalten werden sollte. Nach Angaben der RAG MI soll er jetzt samt Schachtgebäude doch abgerissen werden, da seine Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Er steht nicht unter Denkmalschutz.
Warum müssen die Arbeiten durchgeführt werden?
Der Bergbau muss sicherstellen, dass von der gesamten rund 55 Hektar großen Fläche keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Erst nach erfolgter Sanierung können die jeweiligen Bereiche durch die zuständige Behörde der Bezirksregierung Arnsberg freigegeben werden. Für Teilbereiche wie den Lichthof und das Direktionsgebäude ist die Freigabe bereits erfolgt. Sie können also genutzt werden.
Was ist zu tun, wenn sich die Bürger insbesondere von den Arbeiten am Wall belästigt fühlen?
Die RAG MI will die Arbeiten so steuern, dass sie die Nachbarschaft „so wenig wie möglich belasten“. Sollte es doch zu Beeinträchtigungen kommen, steht der Projektingenieur Andreas Boermann für Fragen zur Verfügung: Telefon 0201/3782626, E-Mail andreas.boermann@rag-montan-immobilien.de.
Quelle: Westfälischer Anzeiger, Stefan Gehre